Die Hände müssen vor dem Betreten des Ladens mit dem bereitgestellten Mittel desinfiziert werden. Es besteht Maskenpflicht.
Im Laden ist die Abstandsregel (1.5 Meter) einzuhalten. Auf Geheiss des Bundesamts für Gesundheit darf pro zehn Quadratmeter Ladenfläche nur noch ein Kunde einkaufen. Der Einlass ist darum kontrolliert und beschränkt.